Irreführende Eintragungsangebote für Ausstellerverzeichnisse
Herausgeber von inoffiziellen Ausstellerverzeichnissen bieten Ausstellern gezielt vor Messen die Eintragung in häufig qualitativ minderwertige Online-Verzeichnisse an, die jedoch im Gegenzug eine in der Regel im Kleingedruckten versteckte langfristige Zahlungsverpflichtung über mehrere Tausend Euro beinhalten können. Besonders prominente Beispiele sind hier das Verzeichnis "Expoguide" und das "International Fairs Directory".
Der AUMA berät seit Jahren betroffene Aussteller. Er verfügt über eine umfangreiche Sammlung der Rechtsprechung zu irreführenden Eintragungsangeboten. Nahezu täglich wenden sie sich in Sachen inoffizielle Ausstellerverzeichnisse an den AUMA. Mehrere Hundert Fälle sind beim AUMA bereits aktenkundig, so dass ein großer Erfahrungsschatz darüber besteht, wie die Herausgeber von inoffiziellen Ausstellerverzeichnissen verfahren.