Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Online-Werbung auf den Webseiten und anderen Online-Medien der Messe
München GmbH (MMG), Messegelände, D-81823 München
1. Ausschließliche Geltung;
Definitionen 1.1 Die Messe München GmbH, im
folgenden MMG genannt, ermöglicht Werbetreibenden Werbung auf ihren
Internet-Seiten und in anderen ihrer Online-Medien, wie Service- und
Newsletter-Emails (“Online-Medien“) zu schalten („Online-Werbung“). Für alle
Vertragsverhältnisse zwischen MMG und den werbetreibenden Vertragspartnern
("Auftraggeber") über die Schaltung von Werbemitteln in den
Online-Medien gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
MMG kann ihre Leistungen durch geeignete Dritte erbringen lassen.
1.2 "Werbeauftrag" im
Sinne der nachfolgenden AGB ist der Vertrag über die Schaltung von Werbemitteln
in den Online-Medien gemäß nachstehender Ziffer 2.
1.3 "Werbemittel" sind alle
für die Online-Werbung gestaltete Materialien, welche insbesondere aus Bild-
und Textelementen und Bewegtbildern (z.B. Banner, Flashs) und sensitiven Flächen
bestehen, die zu einer vom Auftraggeber angegebenen URL verlinken.
1.4 Es gelten jeweils die AGB in
der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.5 Für den Fall, dass der
Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die von den AGB
inhaltlich abweichen, gelten ausschließlich die AGB der MMG und zwar auch dann,
wenn MMG im Einzelfall der Geltung einer Bestimmung oder der Gesamtheit solcher
Bedingungen nicht widerspricht.
2. Abschluss eines Werbeauftrags 2.1 Der Auftraggeber kann einen
Auftrag mündlich oder schriftlich, insoweit auch per E-Mail, erteilen. Ein
verbindlicher Werbeauftrag kommt allerdings erst durch die schriftliche Bestätigung
des Auftrages durch MMG oder einen Dienstleister zustande. Der Auftrag gilt als
abgelehnt, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen ab Auftragserteilung durch den
Kunden eine solche Bestätigung erfolgt ist.
2.2 Bei Agenturbuchungen kommt der
Vertrag mit der Werbeagentur zustande. Soll der Werbetreibende Auftraggeber
werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden und die
Vertretungsbefugnis auf Verlangen nachgewiesen werden.
2.3 Der Auftraggeber versichert,
nicht Verbraucher im Sinne der einschlägigen Vorschriften, insbesondere § 13
BGB zu sein, Verbraucher sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen.
2.4 Der Auftraggeber ist
verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
3. Leistungsumfang, Änderung des
Leistungsangebots 3.1 Der Auftraggeber kann aufgrund
der beauftragten Online-Werbung keinen bestimmten Erfolg oder wirtschaftliche
Ergebnisse erwarten, solche werden in keinem Fall vereinbart oder von MMG
zugesichert.
3.2 MMG bietet ihre Leistungen auf
der Grundlage der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen
für Online-Medien an, die dem stetigen Wandel unterworfen sind.
3.3 Ändern sich die vorstehend
genannten Rahmenbedingungen und wird der MMG dadurch die Erbringung der
vertragsgemäßen Leistungen wesentlich erschwert oder unmöglich, kann sie unbeschadet
weitergehender Rechte von Werbeaufträgen zurücktreten.
3.4 Die MMG ist jederzeit
berechtigt, die Strukturierung und Gestaltung ihres Webauftrittes, der
einzelnen Seiten sowie die sonstiger Online-Medien zu ändern oder ganz
einzustellen. Die MMG ist verpflichtet, den Auftraggeber über für einen
Werbeauftrag wesentliche Änderungen unverzüglich zu informieren. Eine
wesentliche Änderung stellt eine hinsichtlich der Wahrnehmbarkeit
offensichtlich nachteilige Platzierung oder wesentliche Größenänderung eines
Werbemittels dar.
3.5 Soweit Gegenstand des
Werbeauftrages Email-Kampagnen sind, stimmen die Parteien überein, dass nicht
bestimmte Versandtermine, Frequenzen, Reichweiten oder Validität des
Adressbestandes maßgeblich sind. Dementsprechend kann MMG im eigenen Ermessen
und ohne Verpflichtung hierzu weitere Aussendungen vornehmen, z.B. wenn
einzelne Aussendungen entfallen. Ist Gegenstand des Auftrages auch die
Selektion eines Adressbestandes, wird MMG den Auftraggeber benachrichtigen,
wenn die gewählten Kriterien nicht den vereinbarten Umfang an Adressaten
liefern. Ist eine Reduktion notwendig, erfolgt diese nach dem Zufallsprinzip.
4. Prüfungspflichten,
Ablehnungsbefugnis 4.1 Der Auftraggeber ist selbst
und auf eigene Kosten verpflichtet, jegliche Werbemittel und sonstige Inhalte die
er MMG zur Verfügung stellt, einschließlich verlinkter Ziele (zusammen
„Inhalte“), auf deren Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit für die
konkrete Verwendung zu prüfen. Dies umfasst jegliche möglichen Rechte Dritter,
insbesondere gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken), das Urheberrecht und
Persönlichkeitsrechte, und gesetzliche Bestimmungen (z.B. Werbeverbote in
Telemedien, Wettbewerbsrecht). MMG trifft insoweit keine eigene Prüfpflicht.
4.2 MMG ist berechtigt die
Ausführung eines Werbeauftrages insgesamt oder hinsichtlich einzelner Werbemittel
oder Schaltungen abzulehnen oder die Schaltung auszusetzen oder einzustellen,
wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Inhalt in vorstehendem Sinne
unzulässig oder rechtswidrig ist, von entsprechenden Organen beanstandet wurde
oder der Inhalt sonst den Interessen von MMG an einem professionellen
Erscheinungsbild der Online-Medien zuwider läuft, insbesondere wenn im Ermessen
der MMG nicht die notwendige Qualität erreicht ist oder Inhalte sonst unangemessen
oder anstößig sind.
4.3 Im Falle einer solchen Ablehnung hat der Auftraggeber dennoch die vereinbarte
Vergütung zu entrichten, es sei denn, MMG hat den vorgesehenen Platz
anderweitig vergeben können.
5. Stornierung Die Stornierung eines
Werbeauftrages durch den Auftraggeber ist zu den folgenden Gebühren möglich:
- zwischen 4 und 2 Wochen vor dem
Schaltungstermin: 50% des jeweiligen Auftragswertes
- zwischen 2 Wochen und 2 Tagen
vor dem Schaltungstermin 80% des jeweiligen Auftragswertes
- später: 100% des jeweiligen
Auftragswertes.
6. Mitwirkung, Datenanlieferung
und Platzierung 6.1 Der Auftraggeber ist
verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere den technischen Vorgaben von MMG
entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
Rechtzeitigkeit bestimmt sich nach den vereinbarten bzw. den aktuell öffentlich
publizierten Lieferungsterminen für das jeweilige Online-Medium und bedeutet
sonst fünf Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin. Sollte der
Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen und daher eine Schaltung
nicht möglich sein, bleibt die Zahlungsverpflichtung hiervon unberührt.
6.2 MMG ist zu erforderlichen Bearbeitungen
der Werbemittel berechtigt, aber nicht verpflichtet. Insbesondere kann ein
Werbemittel, das nicht als Werbung erkennbar ist, von MMG mit dem Wort
"Anzeige" gekennzeichnet werden.
6.3 Die Platzierung wird nach
billigem Ermessen und größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des
Auftraggebers und unter Wahrung der jeweils gebuchten Kategorie vorgenommen.
6.4 Es kann nicht sicher gestellt
werden, dass innerhalb der Online-Medien nicht auch Werbung für Waren oder
Dienstleistungen eines Konkurrenten des Auftraggebers, auch in räumlicher beziehungsweise
zeitlicher Nähe zu Werbemitteln des Auftraggebers, platziert wird.
6.5 Der Auftraggeber kann innerhalb von 10 Tagen nach dem letzten
Schaltungstermin die Rücksendung von Materialien oder Werbemitteln verlangen,
eine Aufbewahrungs- oder Dokumentationspflicht besteht jedoch nicht.
7. Rügepflicht Der Auftraggeber ist verpflichtet,
auf Webseiten der MMG geschaltete Online-Werbung jeweils unverzüglich nach
Beginn der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige offensichtliche Mängel
innerhalb der ersten Schaltungswoche schriftlich zu reklamieren. Nach Ablauf
dieser Frist gilt ein solcher Mangel als genehmigt. Versteckte Mängel sind
innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden, spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten
nach gesetzlichem Verjährungsbeginn zu rügen.
8. Nutzungsrechte, Garantien und
Freistellung 8.1 Der Auftraggeber räumt MMG die
zur Erfüllung dieses Vertrages notwendigen Rechte an gelieferten Inhalten ein.
8.2 Der Auftraggeber garantiert,
dass die vertragsgemäße Verwendung der Werbemittel durch MMG keinerlei Rechte
Dritter oder gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die in vorstehender Ziffer
4.1 genannten, verletzt.
8.3 Der Auftraggeber stellt MMG
von allen Ansprüchen, angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung und Schäden frei,
die aus der Verletzung einer Garantie durch den Auftraggeber resultieren oder
im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Verwendung der Werbemittel gegenüber
MMG geltend gemacht werden.
8.4 Der Auftraggeber wird jede
nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Funktionalitäten der Online-Medien der
MMG unterlassen.
8.5 Der Auftraggeber hat die übermittelten
Daten frei von Computerviren, Würmern oder sonstigen Schadensquellen zu liefern.
MMG ist zum Vorhalten eigener Schutzmechanismen nicht verpflichtet.
8.6 Insbesondere bei Einschaltung
von Agenturen und soweit der Werbetreibende Auftraggeber ist, gelten diese Bestimmungen
ungeachtet der Kenntnis des Auftraggebers der an MMG gelieferten Inhalte.
9. Gewährleistung 9.1 Entspricht eine Online-Werbung
aufgrund eines von MMG zu vertretenden Umstandes nicht der geschuldeten
Beschaffenheit, stellt MMG die auftragsgemäße Durchführung dieser Werbung durch
Ersatzschaltung in einem vergleichbaren Bereich/Umfeld sicher („Ersatzwerbung“).
MMG hat das Recht, eine Ersatzwerbung zu verweigern, wenn
- diese einen Aufwand fordert, der
unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und dem Gebot von Treu und
Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des
Auftraggebers steht, oder
- diese für MMG nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
9.2 Lässt MMG eine ihr für die
Ersatzwerbung gestellte angemessene Frist verstreichen oder verweigert MMG die
Ersatzwerbung ernsthaft und endgültig oder ist die Ersatzwerbung erneut nicht
einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Rückabwicklung des Auftrages
oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß, in angemessenen Umfang, insbesondere im
Hinblick darauf inwieweit die Online-Werbung beeinträchtigt wurde.
9.3 Gewährleistungsansprüche
verjähren 12 Monate nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
10.
Haftung 10.1 MMG
haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
10.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet MMG nur, sofern
wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Unter wesentlichen
Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der Vertrag nach
seinem Sinn und Zweck dem Auftraggeber gerade zu gewähren hat oder deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen
darf.
10.3 Die Haftung von MMG beschränkt sich im Falle leichter
Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
10.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden sowie entgangenen
Gewinn ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer bei Vorliegen der
unbeschränkten Haftungsvoraussetzungen nach Ziffer 10.1 – ausgeschlossen.
10.5 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nach den vorstehenden Ziffern
10.2 bis 10.4 gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene
verschuldensunabhängige Haftung von MMG oder die Haftung aus einer vertraglich
übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von
Leib, Leben oder Gesundheit.
10.6 Soweit die Haftung von MMG
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen
gelten ferner für alle Anspruchsarten, auch solche aus Delikt.
10.7 Die Haftung nach vorstehender Ziffer
10.2 ist zudem summenmäßig beschränkt auf das 3-fache der vertraglichen
Vergütung.
10.8 MMG haftet nicht, sofern
durch Links auf Internet-Seiten anderer Anbieter verwiesen wird, die außerhalb
des Verantwortungsbereiches von MMG liegen. Für diese Inhalte und Schäden, die
aus der Nutzung solcher Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter
dieser Seiten.
11. Vergütung 11.1 Die von dem Auftraggeber zu
zahlende Verfügung richtet sich nach der beim Vertragsabschluß gültigen
Preisliste. Zusätzlich wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
11.2 Die an MMG zu zahlende
Vergütung ist mit Rechnungsstellung ohne Abzüge zur Zahlung per Überweisung
fällig.
11.3 Eine Änderung der Preisliste
von MMG bleibt vorbehalten. Für von MMG bestätigte Aufträge sind
Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie mindestens einen Monat vor
Veröffentlichung des Werbemittels ankündigt wurden. Im Falle einer
Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu. Wird dieses
Kündigungsrecht nicht binnen eines Monats seit Bekanntgabe der Preiserhöhung
ausgeübt, gilt die Preiserhöhung für die bestehenden Aufträge als genehmigt.
11.4 Berechnet sich die Vergütung
nach der Anzahl von Seitenaufrufen oder ähnlichen Daten, sind insoweit allein
Daten aus Berichtssystemen der MMG oder ihrer Dienstleister maßgeblich.
12. Datenschutz 12.1 Personenbezogene Daten aus
der Sphäre des Auftraggebers werden von
MMG nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung erhoben, gespeichert, verarbeitet
und genutzt.
12.2 Der Werbeauftrag wird unter
Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
13. Schlussbestimmungen 13.1 Es findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist München.
13.2 Der ausschließliche
Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis
zwischen dem Auftraggeber und der MMG ergebenen Rechtsstreitigkeiten ist
München. MMG kann einen Auftraggeber auch vor dem für seinen Sitz zuständigen
Gericht verklagen.
13.3 Sollte eine oder mehrere
Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die
übrigen Bestimmungen wirksam. Unwirksame Bestimmungen werden die Parteien durch
solche Bestimmungen ersetzen, die dem angestrebten Zweck unter Berücksichtigung
der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Parteien am nächsten
kommen.
13.4 Mündliche Nebenabreden
bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der in diesen Bedingungen
enthaltenen Bestimmungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
(Stand Dezember 2008)